AGB’s von Mc Wolfi

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsgegenstand sind Kurse, Lehrgänge, Workshops, Seminare, Gruppenstunden, Einzeltrainingsstunden und andere Angebote und Veranstaltungen für Hundehalter und ihre Hunde, die durch die Hundeschule Mc Wolfi angeboten werden.
  2. Der AG wurde über die Dienstleistungen (Angebot, Preise, Methoden...) vor Vertragsabschluss im Rahmen einer Starterlektion informiert.
  3. Die Teilnahme Trainingsstunden und der Besuch der Hundeschule oder deren Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
  4. Der AG versichert, dass für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und haftet für die von seinem Hund verursachten Schäden. Die Haftung für das Verhalten seines Hundes, insbesondere gegenüber Dritten, trägt grundsätzlich der AG. Der Haftungsausschluss für den Dienstleister wird durch die Unterschrift des AG im Vertrag und/oder durch Anerkennung der AGB bei Anmeldung ausdrücklich bestätigt und gilt auch für alle Örtlichkeiten an/in welchen die Unterrichtseinheiten aller Art durchgeführt werden.
  5. McWolfi übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
  6. Der AG versichert, dass für seinen Hund ein gültiges Impfzeugnis vorhanden ist und ein ausreichender (bei Welpen: altersgemäßer) Impfschutz sichergestellt ist. Zudem muss der Hund frei von ansteckenden Krankheiten sein.
  7. Unangemessenes Sozialverhalten und Aggressionsverhalten des Hundes muss der AG dem Ausbilder vor Beginn des Vertragsabschlusses mitteilen. Wenn Auffälligkeiten im Verhalten des Hundes sich nach Vertragsabschluss, im Laufe der Entwicklung des Hundes zeigen, muss der AG dies vor Beginn der darauffolgenden Trainingseinheit mitteilen. Dies gilt auch im Falle der Läufigkeit einer Hündin oder einer bestehenden Erkrankung des Hundes. Die Zusage zur Teilnahme an den Unterrichtseinheiten wird unter Berücksichtigung dieser Umstände im Einzelfall entschieden.
  8. Sollte ein Trainer beim Hund ungewöhnliche Aggressionen erkennen, so sind für den Zeitraum bis zur Behebung, nur Einzelstunden möglich. In diesem Fall, kann die Teilnahme an Gruppenstunden ausgesetzt werden.
  9. Um bei der Ausbildung die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, ist es Voraussetzung, sich als AG an die Anweisungen des Ausbilders zu halten.
  10. Ein Erfolg kann nicht garantiert werden. Der Erfolg hängt maßgeblich vom Einsatz des Teilnehmers und seinem Hund ab.
  11. Die Verwendung von Starkzwangmitteln (Stachelhalsband, Würgehalsband) oder sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel ist nicht gestattet.
  12. Die Hundeschule Mc Wolfi behält sich vor, Lehrgänge/Kurse mit reduzierter Teilnehmerzahl zeitlich angemessen zu kürzen.
  13. Für die Teilnahme an einer Gruppenstunde muss sich der AG mit seinem Hund online anmelden. Ohne Anmeldung besteht kein Recht auf Teilnahme am Unterricht. Anmeldungen sind nur bis 24h vor der Unterrichtsstunde möglich.
  14. Kann der vereinbarte Termin vom AG nicht eingehalten werden, muss eine Abmeldung im Meldesystem bis spätestens 24 Std. vor Beginn der Unterrichtseinheit erfolgen. Nicht angetretene Unterrichtsstunden werden von der 5er-Karte abgezogen.
  15. Die Ausbilder/Innen behalten sich vor, in dringenden Fällen, Trainingsstunden abzusagen oder zu verschieben (Outdoo-Ttraining auch aufgrund des Wetters!)
  16. McWolfi kann, ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG die sich vertragswidrig verhält.
  17. Mit dem Erwerb einer 5er-Karte kann an allen wöchentlichen Stunden teilgenommen werden. Die Karte ist nicht übertragbar und ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig.
  18. Der AG verpflichtet sich, die Hinterlassenschaften seines Hundes ausnahmslos im gesamten Trainingsbereich (Innen- und Außenanlagen des Hundezentrums McWolfi, und an allen Veranstaltungsorten von McWolfi) zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  19. Gerichtsstand ist der Sitz des Hundezentrums McWolfi
  20. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.